Aufbereitung in der Ophthalmologie

Welche Anforderungen gibt es?

In der Ophthalmologie werden mittlerweile viele Produkte als Einmalprodukte angeboten. Dies liegt oftmals an der schwierigen Reinigung aufgrund von zum Teil sehr engen Lumina, wie beispielsweise bei der Sauter-Kanüle. Nichtsdestotrotz bleiben die Großzahl der Instrumente wiederverwendbar. Für diese ist eine genaue und exakte Aufbereitung notwendig. Hierfür wird eine validierte Aufbereitung verlangt. Diese beinhaltet ein validiertes Verfahren für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. Kritische B-Instrumente, das heißt Instrumente, die beispielsweise die Haut oder Schleimhaut durchdringen, in einer Wunde eingesetzt werden oder auch komplexe Geometrien aufweisen, müssen maschinell gereinigt werden. Hierzu gehören ebenfalls die Desinfizierung und Dampfsterilisation. Kritisch A einzustufende Instrumente, welche Kontakt mit Schleimhäuten haben, finden sich ebenfalls in der Ophthalmologie.

Die maschinell validierte Reinigung und Desinfektion mit eingebettetem Reinigungsschritt im alkalischen Milieu wird dringend empfohlen, da der Augenhintergrund als Risikogewebe gilt. Das Risiko, Prionen der Variante einer Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJK/vCJK) zu enthalten, ist besonders hoch. Aus diesem Grund werden kritische Medizinprodukte abschließend bei 134 Grad dampfsterilisiert. Das Ganze geschieht bei einer Haltezeit von mindestens fünf Minuten beziehungsweise 18 Minuten, wenn eine maschinelle alkalische Reinigung nicht zuverlässig möglich ist.

Zum Augenhintergrund zählen nach dem TSE-Referenzzentrum der Universität Göttingen das retinale Gewebe, die subretinale Flüssigkeit sowie der Sehnerv. Grundsätzlich unkritisch behandelt wird der Glaskörper. Es finden sich in der Hinterabschnittschirurgie immer wieder Medizinprodukte, welche thermolabil sind, sprich nicht dampfsterilisierbar sind und nur mit einem Niedertemperaturverfahren sterilisiert werden können. Daraus folgt, dass eine Aufbereitung ophthalmologischer Instrumente favorisiert maschinell durchgeführt wird. Der Einsatz von alkalischen Reinigern mit validierten Verfahren und die Dampfsterilisation ist hierfür unerlässlich.

Allgemeines zum Umgang mit ophthalmologischen Instrumenten

Die filigranen Konstruktionen erfordern ein hohes Maß an Sorgfältigkeit im Umgang mit ophthalmologischen Instrumenten. Diese Sorgfältigkeit schließt ebenso die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation mit ein. Hierdurch sollen mechanische Schäden vermieden werden. Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten mechanischen Schädigungen beim Handling, allen voran bei der manuellen Aufbereitung, bei ungesicherten Transporten oder der Bestückung des Reinigungs-Desinfektionsgeräts. Eine Schulung aller am Aufbereitungsprozess beteiligten Personen ist daher unabdingbar.

Das Spülen und Vorreinigen, insbesondere der Hohlkörperinstrumente, muss bereits mit vom Hersteller der Instrumente vorgesehenen Flüssigkeiten am Anwendungsort erfolgen. Dabei müssen Rückstände von Silikonöl, Viskoseelastika, Geweben und Medikamenten entfernt werden, bevor diese antrocknen und beispielsweise die Lumina verstopfen. Neben dem Durchspülen gehören zur Vorreinigung das Abwischen der Außenflächen, die Demontage zerlegbarer Instrumente, das behutsame Ablegen der Instrumente in ein geeignetes Lagerungssystem, das Entfernen von Partikel-abgebenden Materialien sowie die Sicherung durch den Verschluss des Lagerungssystems mit einem passenden Deckel. Die Vorgehensweise muss in den Standardarbeitsanweisungen genauestens beschrieben und festgelegt werden.

Wie bereits beschrieben, werden mechanische Schäden oftmals durch falsche Lagerungen verursacht. Um diese zu vermeiden, sind sichere Lagerungssysteme für den gesamten Medizinprodukte-Kreislauf zu verwenden. Systeme, welche sowohl für den Transport als auch für eine Vorreinigung im Ultraschallbad, für den Einsatz in einem RDG sowie für die Sterilisation in Frage kommen und eine Umlagerung unnötig machen, sind in solchen Fällen zu bevorzugen. Hierfür ergeben sich folgende Regeln: Einbringen des Lagerungssystems in ein geschlossenes, gesichertes Transportsystem, ein zeitnaher Versand, ein erschütterungsarmer Transport sowie das horizontale Heben, Tragen und Transportieren der Transportbehältnisse durch hierfür eingewiesenes Personal.

Optische Vergrößerungsgeräte wie beispielsweise Mikroskope ermöglichen in der ZSVA visuelle Kontrollen nach der Aufbereitung. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die Chrom- oder Nickelschicht der Instrumente unversehrt ist, da sie sonst zu einer Verfärbung oder Korrosion von Edelstahl- oder Titaniuminstrumenten führen können. Mangelware muss in diesem Schritt aussortiert werden. Weitere Funktionskontrollen hingegen können nur im OP mit Hilfe eines Steuergerätes durchgeführt werden. Mögliche Rückmeldungen über Beeinträchtigungen der Funktionstüchtigkeit muss in diesem Fall vom OP-Team kommen.

Bevor die Reinigung in einem geeigneten Reinigungs-Desinfektionsgerät unter Verwendung alkalischer Reiniger mit validierten Verfahren durchgeführt werden kann, müssen die Instrumente auf ihre Eignung für dieses Verfahren getestet werden. Hersteller der Medizinprodukte informieren über Verfahren, die verifiziert wurden.

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass chirurgische Instrumente aus Edelstahl oder Titan für eine hohe Anzahl an Wiederaufbereitungszyklen geeignet sind. Eine chemische und thermische Behandlung stellt jedoch immer eine Belastung dar und führt somit zwangsläufig zu einer Alterung des Materials. Lochfrasserkorrosion beispielsweise kann durch eine längere Behandlung mit Chloriden initiiert werden. Die Schlussspülung muss also mit vollentsalztem Wasser durchgeführt werden, um Ablagerungen und Fleckenbildungen auf den Instrumenten zu vermeiden. Diese wiederum könnten den Sterilisationsprozess beeinträchtigen und zu Korrosionen führen. Eine Definition der Wasserqualität für die Schlussspülung findet sich in der Validierungsleitlinie.

Um Schäden an den Instrumenten zu vermeide und eine ordnungsgemäße und qualitätsgesicherte Aufbereitung zu gewährleisten, müssen die Personen, welche für die Aufbereitung der Medizinprodukte verantwortlich sind, sachkundig sein. Sachkunde- und Fachkundelehrgänge werden von den anerkannten Ausbildungsstätten der DGSV angeboten und dringend empfohlen. 

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