Praxisplanung und optimale Aufbereitungsräume

Die normkonforme Durchführung der Aufbereitung von Medizinprodukten in Praxen und Kliniken ist essenziell wichtig, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden und Sicherheit für Patient*innen und das Praxisteam zu gewährleisten. Aber ohne den sinnvollen Aufbau einer vollständigen Aufbereitungseinheit ist eine gesetzeskonforme Aufbereitung nicht oder nur sehr schwer möglich. Die Anordnung von Aufbereitungsräumlichkeiten ist damit entscheidend für die Qualität der Aufbereitung und erleichtert den Arbeitsfluss.  Welche Vorgaben es bei einer Praxisneugründung, einer Renovierung oder der Anschaffung von Neugeräten zu beachten gilt und welche Räumlichkeiten Pflicht oder Empfehlung sind, fassen wir im folgenden Blogbeitrag für Sie zusammen.

Entscheidungen vor der Planung einer Aufbereitungseinheit

Bevor die genaue Aufteilung von Räumlichkeiten oder die Verteilung von Geräten erfolgen kann, muss zuerst die generelle Frage nach der Aufbereitungsart geklärt werden. Hierbei gibt es drei Entscheidungen, die häufig aufgrund von wirtschaftlichen Aspekten getroffen werden.

Diese Entscheidungen sind nicht pauschal zu treffen und richten sich nach den Voraussetzungen der jeweiligen Praxis oder Klinik. Die Unterschiede ergeben sich aus dem stark variierenden Tagesbedarf an Instrumenten, dem Investitionsbedarf an die Instrumentenausstattung, der Verfügbarkeit und den Kosten von Einweginstrumentarium für den jeweiligen Fachbereich und den Anforderungen an die Aufbereitung. Zusätzlich zu diesen wirtschaftlichen Aspekten sind der Standort der Praxis, die Planbarkeit des Instrumentenbedarfs und individuelle Vorlieben und Qualitätsansprüche mit einzubeziehen.

Aufbereitung oder Einmalinstrumente?

Diese Entscheidung beruht meist auf den Stückkosten, die bei der Aufbereitung bzw. beim Einkauf von Einweginstrumenten anfallen würden. Diese Kosten sind stark vom Fachbereich, den eingesetzten Instrumenten und der Praxisgröße abhängig. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine eigene Aufbereitung und die Verwendung von Einmalprodukten zu kombinieren, beispielsweise bei der Verwendung besonders kompliziert aufzubereitender Instrumente. Insbesondere für Praxen mit geringem Instrumentenaufkommen kann sich die Arbeit mit Einweginstrumentarium wirtschaftlich lohnen.

Eigenaufbereitung oder Fremdaufbereitung?

Diese Entscheidung wird aufgrund von praxisindividuellen Faktoren getroffen, bspw. welchen Umfang die Aufbereitung hat und ob es sich generell nur um semikritische oder auch kritische Instrumente handelt, welche Kosten jeweils für die Art der Aufbereitung kalkuliert werden müssen, wie schnell die Wiederverfügbarkeit der Instrumente gewährleistet werden kann, welche Voraussetzungen praxisintern räumlich und personell gegeben sein müssen und welche Risiken durch Fremdaufbereitung gegeben sein können.

Für die Fremdaufbereitung können hierbei sprechen:

  • Keine Investitionskosten in Geräte und Medien sowie keine Folgekosten für Wartungen und Validierungen
  • Gegebenenfalls geringere Kosten für Personalqualifikationen und geringere Anforderungen an Räumlichkeiten


Gegenargumente sind hier:

  • Höhere Investitionskosten für Instrumente (da ein zweiter oder dritter Satz erforderlich ist)
  • Logistikaufwand und Risiko hinsichtlich der Verfügbarkeit
  • Kein Einfluss auf die Qualität der Aufbereitung


Für die Eigenaufbereitung sprechen:

  • Hohe Flexibilität und Aufbereitung nach Bedarf
  • Geringere Investitionskosten in Instrumente aufgrund der schnelleren Wiederverfügbarkeit


Dagegen sprechen:

  • Investitionskosten für Geräte und Medien sowie Folgekosten für Wartungen und Validierungen
  • Gegebenenfalls höhere Schulungskosten für Mitarbeiter


Manuelle oder maschinelle Aufbereitung?

Die Entscheidung, ob manuell oder maschinell aufbereitet wird, ergibt sich meist aus den Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion der Instrumente gemäß Risikoklassifizierung. Eine darüber hinaus gehende Sterilisation erfolgt grundsätzlich maschinell. Auch hier sind die entscheidenden Einflussfaktoren die Anschaffungs- und Betriebskosten, die benötigte Arbeitszeit und daraus folgende Lohnkosten und die Kosten für Verbrauchsmaterial wie Desinfektionslösungen, Prozessmedien, Wasser und Strom. Diese Kosten können bei der manuellen Aufbereitung mittelfristig deutlich höher sein als die Investitionskosten für die maschinelle Aufbereitung. Weiterhin ist festzuhalten, dass die manuelle Reinigung und Desinfektion nur schwer validiert werden kann.

Am Ende dieser Fragen steht die Entscheidung, wie der Instrumentenbedarf in der Praxis oder Klinik gedeckt wird. Wurde die Entscheidung für die selbst durchgeführte Aufbereitung in den eigenen Räumlichkeiten getroffen, kann mit der Planung begonnen werden.

Praxisplanung

Eine sinnvolle und ansprechende Praxisgestaltung unterstützt im besten Fall den positiven Gesamteindruck der Patient*innen und unterstreicht die Kompetenz des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin. Ein gelungenes Gesamtkonzept vereint Erscheinungsbild und Funktionalität und hält sich dabei an geltende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften. Um ansprechende Ästhetik und normkonformes Arbeiten zu vereinen, ist es unerlässlich, eine*n erfahrene*n Praxisplaner*in mit einzubeziehen. Diese*r muss sich im Detail mit den gültigen Regeln des jeweiligen Bundeslandes auskennen und diese bei der Planung beachten. Einige gültige Gesetze, wie z.B. die Landesbauordnung, das Arbeitsschutzgesetz oder Arbeitsstättenrichtlinien, gelten für den grundsätzlichen Aufbau einer Praxistätigkeit. Andere, wie aktuelle Hygienevorgaben des Robert-Koch-Institutes, das Medizinproduktegesetz oder die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, sind praxisspezifisch und beeinflussen die Ausstattung eines Aufbereitungsraumes, die Wasseraufbereitung oder ausreichende Be- und Entlüftung. Einige Vorgaben müssen daher schon bei der Grundrissplanung mit einbezogen werden, während andere auf die Gestaltung der Räumlichkeiten, zum Beispiel der Sterilisation, Einfluss nehmen. Ein*e Praxisplaner*in bringt die nötige Erfahrung mit, damit im Nachhinein keine teuren Nacharbeiten erledigt werden müssen und alle Vorschriften strikt eingehalten werden. Ein gelungenes Gesamtkonzept aus Design, Funktion und Einhaltung aller Vorgaben bildet den Grundstein für langfristigen Praxiserfolg.

Sinnvoller Aufbau von Aufbereitungsräumlichkeiten

Bei der Planung der Aufbereitungseinheit müssen bauliche, räumliche, technische und organisatorische Strukturen sowie die Qualifikationen des Personals und die Beschaffung von Instrumenten und Geräten berücksichtigt werden. Ziel der Planung ist immer, einen prozessorientierten Medizinproduktekreislauf in höchstmöglicher Qualität zu erschaffen und durchzuführen, um sichere Behandlung und Pflege der Patient*innen zu gewährleisten.

Unabhängig von der Größe der geplanten Aufbereitungseinheit gibt es Räumlichkeiten und Bereiche, die zwingend vorliegen müssen. Dazu gehören eine Reinigungs- und Desinfektionszone, eine Sterilisationszone sowie Packmöglichkeiten und ein Sterilgutlager.

Der Aufbereitungsraum muss in jedem Fall ein vom Behandlungsraum separierter Bereich sein, der möglichst nah an der Hauptbedarfsstelle liegt oder auf sehr kurzen Transportwegen zu erreichen ist. Der Raum muss über ausreichende Flächen verfügen, um die Trennung in einen unreinen und einen reinen Bereich zu ermöglichen. Eine Kreuzung beider Bereiche muss zwingend ausgeschlossen werden. Wegen der Raumluftbelastung, bspw. mit Desinfektionsmitteldämpfen, muss ausreichende Belüftung gewährleistet sein, um Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Aufbereitungsgeräte müssen bei der Praxisplanung in der richtigen Zone eingeplant werden, die Anzahl und Größe der Geräte hängt vom Untersuchungsspektrum, der Frequenz, der Zahl der Ärzt*innen, dem Verschleiß der Geräte und dem Zeitbedarf für die korrekte Aufbereitung ab. Wände, Böden und Einrichtungsgegenstände sollten grundsätzlich abwaschbar sein, um sie zu reinigen und bei Bedarf auch wirksam zu desinfizieren.

In der unreinen Zone des Aufbereitungsraumes, der zuerst genutzt und betreten wird, müssen ausreichende Arbeitsflächen vorhanden sein, um kontaminierte Instrumente anzuliefern und zwischenzulagern. Nötigenfalls werden die Instrumente in diesem Bereich einer Vorreinigung unterzogen, für die ein geeignetes Waschbecken vorhanden sein muss. Der nun folgende Reinigungsbereich sollte unmittelbar an den Desinfektionsbereich anschließen, um einen kurzen Transport gereinigter Medizinprodukte zu gewährleisten. Die Bestückung eines Reinigungs- und Desinfektionsgerätes sollte ohne räumliche Beengung möglich sein, der/die Mitarbeiter*in muss sich frei, ausreichend und ungehindert bewegen können. Alle Arbeitsflächen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Bei der Entnahme der Instrumente und dem Transport zur Sterilisation muss eine Rekontamination unter allen Umständen ausgeschlossen werden. In größeren Einheiten können hierfür Geräte genutzt werden, die von der unreinen Seite aus beladen und von der reinen aus entladen werden können.

In der reinen Zone des Aufbereitungsbereiches werden gereinigte und desinfizierte Medizinprodukte auf Sauberkeit kontrolliert, auf Funktionsfähigkeit getestet und entsprechend den Anwendungsanforderungen sortiert, verpackt und sterilisiert.   Hierfür befinden sich im reinen Bereich ebenfalls ausreichende Arbeitsflächen für den Packbereich, ein Siegelgerät/Folienschweißgerät sowie ein Sterilisator/Autoklav und ggf. EDV-Anlagen und Etikettendrucker oder ähnliche Vorrichtungen zur Dokumentation der Prozesse.

Die Verwechslung von unreinen, reinen oder sterilen Medizinprodukten muss durch die Organisation der Arbeitsschritte sicher ausgeschlossen werden, hierfür sind ein aktueller Hygieneplan sowie strikte Arbeitsanweisungen, die für alle Nutzer*innen zugänglich sind, Pflicht. Andere Nutzungen oder Arbeiten im Raum sind nicht zulässig, auch wenn diese tageszeitlich und organisatorisch getrennt sind - so darf zum Beispiel in einem Aufbereitungsraum nicht gleichzeitig ein Labor betrieben werden.

Nach erfolgter Sterilisation müssen die Medizinprodukte auf kürzestem Weg ins Sterilgutlager transportiert werden. Bei größeren Einheiten kann wieder eine Durchreiche vom reinen Bereich ins Lager eingeplant werden. Anzustreben ist eine staubgeschützte Lagerung in Schränken, generell sollten die Lagerräume trocken, staubarm und gut belüftet sein und dem allgemeinen Verkehr der Praxis nicht zugänglich sein.

Des Weiteren gehören zur Aufbereitungseinheit geeignete Personalräume sowie Lagerräume für Material. Für das Personal sind mindestens Umkleiden und Toiletten (getrennt von Patiententoiletten) inklusive geeigneter Ausstattung bereitzustellen. Persönliche Kleidung muss hier strikt von genutzter und sauberer Arbeitskleidung getrennt werden und darf während der Arbeitszeit für andere nicht erreichbar sein. Alle Aufbereitungsräumlichkeiten sollten darauf ausgelegt sein,  die Arbeitsabläufe so zu strukturieren und zu standardisieren, dass Personalschutz und Hygiene eingehalten werden und aufbereitete Medizinprodukte nicht durch verunreinigte kontaminiert werden.

Weitere Tipps zur Praxisausstattung

  • Fenster sollten dicht schließen, bestenfalls mit Fliegengittern abgedeckt sein und nur mit sichthemmenden, glatten und abwischbaren Vorhängen oder mattierter Folie auf Scheiben abgedunkelt werden.
  • Bodenbeläge sollten flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und desinfizieren und nicht aus Teppich sein.
  • Möbeloberflächen müssen leicht zu reinigen und beständig gegen die eingesetzten Mittel sein.
  • Empfehlenswert sind rollbare Möbel, die die Reinigung erleichtern, und Sitzgelegenheiten mit Sitzflächen ohne Textilbezug, da diese eine Desinfektion erschweren.
  • Medikamentenkühlschränke müssen werktäglich überwacht und auf Ihre Temperatur geprüft werden, ebenso wie die Medikamente auf ihre Haltbarkeit.
  • In Räumlichkeiten mit Patient*innenkontakt, direktem Umgang mit Körperflüssigkeiten oder infektiösem Material sind Handwaschplätze mit fließend kaltem und warmem Wasser sowie berührungsfreien Waschlotion- und Seifenspendern bereitzustellen. Darüber hinaus müssen Spender für Einmalhandtücher, Hautpflegemittel und mit dem Fuß bedienbare Abfallbehältnisse aus Metall oder Kunststoff vorhanden sein.
  • Für die Abfallentsorgung und die Aufbewahrung von Reinigungsmitteln o.Ä. muss ein separater Raum vorhanden sein.
  • Schnittblumen im Eingangsbereich sind tolerabel, alle anderen Zimmerpflanzen oder Trockengestecke sind nicht zu empfehlen, da sie nicht ausreichend zu reinigen sind.
  • Spielzeug im Wartebereich muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, Plüschtiere sind daher nicht empfehlenswert.
  • Bilder und dekorative Elemente sind in sterilen Bereichen zu vermeiden, müssen aber nicht gänzlich aus der Praxis verbannt werden, sofern eine regelmäßige Reinigung erfolgen kann.
  • Alle in der Praxis verwendeten Hände-, Haut- und Flächendesinfektionsmittel müssen VAH-gelistet sein.

Praxisplanung und die Ausstattung von Aufbereitungseinheiten mit Steri-Shop

Wie der Blogbeitrag zeigt, müssen bei einer Praxisplanung viele Faktoren, Regelungen und Vorgaben mit einbezogen werden. Als Praxisinhaber*in können Sie sich damit schnell überfordert fühlen. Hier setzen wir an und begleiten Sie gerne auf dem Weg der Praxiseinrichtung. Wir beraten Sie bezüglich der für Sie passenden Aufbereitungsstrategie, helfen Ihnen bei der Auswahl der kompatiblen Geräte und stimmen das Konzept auf Ihren vorhandenen Platz ab. Am Ende soll Ihre Praxis ein Gesamtkonzept aus zuverlässiger Funktion, Arbeitserleichterung und rechtlicher Normkonformität sein, das Sie noch Ihre gesamte berufliche Laufbahn begleiten soll. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an, wir erstellen individuelle Angebote für Sie und besuchen Sie auch gerne vor Ort, um uns selbst ein Bild der verfügbaren Räumlichkeiten zu machen. Wir freuen uns darauf, Teil der Gestaltung Ihrer Praxis zu sein.

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Quellen:
- https://www.dgsv-kongress.de/vortraege/DGSV_Vortrag_Systemloesung_Fels.pdf
https://www.beratungspraxis-dental.de/redaktionelles/beitrag/hygiene-in-der-zahnarztpraxis-anforderungen-an-den-aufbereitungsraumsteri.html
- https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/praxiseinrichtung/gesetzliche-vorgaben-bei-der-praxisgestaltung
https://www.kvsa.de/fileadmin/user_upload/PDF/Praxis/Qualitaetsmanagement/Hygienegerechte_Praxisausstattung_PRO11_2014.pdf
https://oegsv.com/dl/Skripten/FK%202/03%20FK_2_Bauliche_Anforderungen_2016.pdf

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