Übergangsfrist zur manuellen Vorreinigung läuft aus

Dieser Artikel bezieht sich auf das Bundesland Berlin und ausschließlich den Fachbereich Dental. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch die restlichen Bundesländer nachziehen.

Im Jahr 2012 wurde die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur grundsätzlichen Anwendung der maschinellen Aufbereitung von Kritisch-B-Instrumenten verabschiedet. In der seit acht Jahren andauernden Übergangsphase wurde in vielen zahnärztlichen Praxen weiterhin die manuelle Aufbereitung praktiziert. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat in dieser Übergangszeit wohlwollend agiert, um den Praxisalltag der Berliner Zahnarztpraxen aufrechtzuerhalten. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Umrüstung auf die maschinelle Aufbereitung wurden die Praxen seitens des Landesamtes unterstützt, auch um auftretende Kosten für Praxisbetreiber zu minimieren.

Nach Gesprächen des Landesamtes mit dem Kammervorstand, den Aufsichtsbehörden und der Zahnärztekammer Berlin ist nun aber der 01.01.2021 als fixes Datum festgesetzt – die Übergangsphase wird nicht verlängert und die maschinelle Aufbereitung wird in Berliner Zahnarztpraxen zur Pflicht. Nur in begründeten Einzelfällen wird die manuelle Aufbereitung noch vom LAGeSo geduldet. Gerade mit den wirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie im Hinterkopf hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales in diesen Gesprächen gegenüber der Zahnärztekammer Berlin zugesichert, die Umsetzung der nun gegebenen Anforderungen mit Augenmaß zu begleiten und die Praxen dabei zu unterstützen, umsetzbare Lösungen im Einzelfall zu finden.

Nichtsdestotrotz ist dieses Ultimatum ein Aufruf, sich jetzt um die geforderte maschinelle Aufbereitung in der eigenen Praxis zu kümmern und diese schnellstmöglich umzusetzen. Das LAGeSo bittet hierzu darum, dass die notwendige Investition für das kommende Jahr eingeplant wird. Um diese Planungsabsicht gegenüber dem Landesamt zu belegen, müssen zeitnah im Jahr 2021 die ersten Schritte unternommen werden, um die eigene Aufbereitung auf die maschinelle umzurüsten. Diese Schritte können beispielsweise die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter über mögliche bauliche Anpassungen sein, (Vor-)Verträge mit dem Fachhandel für entsprechende Geräte zur maschinellen Aufbereitung oder die finanzielle Einplanung der Anschaffung eines RDG in die betriebswirtschaftliche Planung für das Jahr 2021. Das Landesamt hat schriftlich zugesichert, während möglicher Begehungen alle aufkommenden Fragen zu klären, auch mögliche Ausnahmen müssen dann hier besprochen werden.

Trotz allen Entgegenkommens des Landesamtes ist es wichtig, die Umstellung zeitnah anzugehen. Die zügige Anschaffung eines eigenen Reinigungs- und Desinfektionsgerätes ist der sinnvollste Weg, die Umstellung auf die maschinelle Aufbereitung zu sichern und die eigene Praxis damit zukunftsfähig zu machen. Eine gut geplante Investition in ein hochwertiges Gerät gibt Ihnen die Sicherheit, mit Ihrer Aufbereitung, auch zukünftig, allen Vorgaben zu entsprechen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl eines Gerätes behilflich, das genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Darüber hinaus beantworten wir natürlich Ihre aufkommenden Fragen zur Umstellung generell und speziell in Ihrer Praxis. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per Mail, Fax oder Telefon und wir beraten Sie persönlich.

Damit Sie sich bereits im Vorhinein ein Bild der verfügbaren Möglichkeiten machen können, haben wir einige interessante Produkte für Sie zusammengestellt.


Quelle:https://www.zaek-berlin.de/presse/meldungen/meldungen-detail/article/umstellung-auf-maschinelle-aufbereitung.html


Passende Produkte:

Passende Kategorien: